Hinterland

An der Wesenitz 6,5x15m große WoMo's und Wohnwagen

22 €

Preis / Nacht & Platz

inkl. ServicegebĂŒhr

Anzahl Personen: 10

Übernachtungen: 1 bis 365 NĂ€chte

PlÀtze vor Ort: 1


Geeignet fĂŒr

Frank

Gastgeber:in:

Frank

Der Stellplatz liegt am Rande der SĂ€chsischen Schweiz im Dreieck Dresden, Pirna und Stolpen auf dem GelĂ€nde des alten SĂ€gewerkes an dem Fluss Wesenitz. Die alte MĂŒhle ist zu einem Wasserkraftwerk umgebaut worden und der alte Holzlagerplatz ist heute der Wohnmobilstellplatz.

Von hier aus kann man in 20 Minuten auf der Bastei stehen, in der SĂ€chsischen und Böhmischen Schweiz wandern oder klettern, in der Altstadt von Pirna bummeln oder schön essen gehen oder das Nachtleben in der Dresdner Neustadt erleben. TagesausflĂŒge nach Burg Stolpen, die Festung Königstein, Schloss Pillnitz, Moritzburg, die Stadt Dresden (das sĂ€chsische Elbflorenz) oder gar nach Prag sind möglich. Oder einfach nur entspannen und die Ruhe am Fluss Wesenitz genießen.

Unmittelbare Wanderrouten sind das Lieblingstal zum Belvedere ĂŒber den 3 Kastaniensee, die hohen BrĂŒcken nach Pillnitz oder das schöne Wesenitz Tal mit dem Übergang von der Lausitzer Granitplatte zum SĂ€chsischen Elbsandstein wo schon R. Wagner den Lohengrin in Teilen komponiert hatte.

Öffentliche Verkehrsmittel sind 3 Minuten entfernt. Überlandbus nach Dresden, Pirna, Stolpen, Sebnitz.

S-Bahn ungefÀhr 2km entfernt.

Einkaufsmöglichkeiten FußlĂ€ufig 5 Minuten (Discounter, BĂ€cker, Fleischer)

3 StellplĂ€tze 6,5x15m a 20,00€/Übernachtung

(geeignet fĂŒr (große) Wohnmobile mit AnhĂ€nger oder extra Zelt)

6 StellplĂ€tze 6,0x12m a 18,00€/Übernachtung

(geeignet fĂŒr Wohnmobile und kleine Wohnwagen)- siehe anderes Inserat

5 StellplĂ€tze 5,0x7m a 16,00€ /Übernachtung

(geeignet fĂŒr Kleinbusse und PKW mit Dachzelt)- siehe anderes Inserat

Strom und Wasser pro Stellplatz und Tag inklusive.

Eine Gemeinschaftstoilette ist vorhanden. Sonstige sanitÀre Anlagen und Entsorgung nicht vorhanden.

WLAN vorhanden.

Separater Grillplatz vorhanden.

Separater Sitzecke vorhanden.

Aufenthaltsraum mit KĂŒche (Herd, SpĂŒle, GeschirrspĂŒler, Waschmaschine gegen 2€ Aufpreis pro Waschvorgang, KĂŒhlschrank) Kamin, Fernseher und Essecke vorhanden.


Kostenlose Stornierung bis 30 Tage vor Anreise. Oder innerhalb von 48h nach Buchung, bis zu einem Tag vor Anreise.


Das bietet dir diese Unterkunft

Basics

  • WC

  • Hunde willkommen

  • Strom

  • Wasser

  • Handyempfang

  • Grillen erlaubt

  • WLAN

  • Sonstiges (Hausordnung)

    Stellplatzordnung   Sehr geehrte GĂ€ste und Besucher! Der Betreiber des Stellplatzes heißt Sie recht herzlich willkommen und wĂŒnscht Ihnen einen erholsamen Aufenthalt.   01. Im Interesse aller GĂ€ste werden Sie gebeten, alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft der Erholungssuchenden stören könnte. Beachten Sie daher die nachstehende Hausordnung, welche fĂŒr alle Personen, die sich auf dem GelĂ€nde des Stellplatzes aufhalten, verbindlich ist:   02. Der Stellplatz ist Video Überwacht. Leider haben mich einige Stellplatznutzer dazu gezwungen. 03. Abwasser ist an den dafĂŒr vorgesehenen Stellen in das Abwassernetz zu entleeren. Eine Entsorgung in der freien Natur ist nicht gestattet. Es dĂŒrfen keine Chemieklos oder sonstige Tanks in der Toilette entsorgt werden. Das GrundstĂŒck verfĂŒgt ĂŒber eine Vollbiologische KlĂ€ranlage, welche bei Nichtbeachtung ausgepumpt werden muss. Bei Zuwiderhandlung erhebe ich eine GebĂŒhr von 200€. 04. Es gibt 2 gelbe Tonnen, 1 blaue Tonne und 1 schwarze Tonne neben dem GebĂ€ude mit dem Aufenthaltsraum mit der Aufschrift "Stellplatz" welche genutzt werden können. Ebenso die braune Tonne. Die Mietertonnen an der gegenĂŒberliegenden Hausseite gehören nicht zum Stellplatz und dĂŒrfen nicht benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung erhebe ich eine GebĂŒhr von 10€. Und ja, ich kann es auch im Dunkeln sehen. 05. Die Sitzecken vor und neben dem Haus gehören zu Wohnungen und dĂŒrfen nicht betreten werden. 06. Ordnung und Sauberkeit sind selbstverstĂ€ndliche Pflicht aller Besucher. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. 07. AbfĂ€lle aller Art sind in entsprechend gekennzeichneten BehĂ€lter auf den SammelplĂ€tze zu deponieren. Es erfolgt keine Entsorgung von SperrmĂŒll. Sollte dennoch eine illegale Entsorgung vorgenommen werden, werden die anfallenden Kosten auf die Camper umgelegt. 08. Werden Einrichtungen des Stellplatzes beschĂ€digt, so haftet der Verursacher oder der Aufsichtspflichtige. 09. Die StellplĂ€tze sind nach der Belegung in aufgerĂ€umten Zustand zu ĂŒbergeben. 10. Die Platzruhe dauert von 13:00 bis 15:00 Uhr und 22:00 bis 7:00 Uhr. 11 Tsd. Radios, Blockflöte u.Ă€. GerĂ€te sind auf Zelt- bzw. ZimmerlautstĂ€rke zu stellen. Es wird im Interesse aller PlatzgĂ€ste gebeten, wĂ€hrend der genannten Zeit laute Unterhaltungen zu unterlassen. 12. Hinterlassen Sie bitte diese Einrichtung im hygienisch Einwandfreien und sauberen Zustand. Verschmutzungen sind vom Verursacher zu beseitigen. Achten Sie bitte auf einen sparsamen Wasser- und Energieverbrauch. 13 Tsd. Der Betreiber bzw. beauftragte Personen sind in AusĂŒbung des Hausrechtes befugt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn gegen die Hausordnung verstoßen wird oder wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit erforderlich scheint. nach einem Platzverweis besteht kein Anspruch auf RĂŒckerstattung bereits gezahlter GebĂŒhren. 14. Den Weisungen des Betreibers und der Mitarbeiter ist Folge zu leisten. Höhle Stellplatz bestimmt der Betreiber 15 Tsd. Das Umgrenzen der StellplĂ€tze mit GrĂ€ben und Einfriedungen, das Verlegen von WasseranschlĂŒssen und Entsorgungsleitungen sowie feste Anbauten sind nicht gestattet. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, ZeltschnĂŒre und anderes Zubehör gefĂ€hrdet und belĂ€stigt wird 16. Auf dem Stellplatz darf nur ein Wohnwagen oder Zelt bzw. Wohnwagen mit Vorzelt aufgestellt werden. 17. Das Waschen von Kraftfahrzeugen und Campingwagen ist im gesamten Naherholungsgebiet nicht gestattet. 18. Das Befahren der gesamten Anlage mit Fahrzeugen aller Art ist nur auf den hierfĂŒr vorgesehenen Wegen im Schritttempo gestattet (10 km/h). Die StVO ist einzuhalten. 19. VerstĂ¶ĂŸe gegen die Hausordnung können auch mit Bußgeldern entsprechend Bußgeldkatalog belegt werden. 20. FĂŒr abhanden gekommene oder beschĂ€digte Kraftfahrzeuge, Wohnwagen, Zelte und sonstige GegenstĂ€nde, fĂŒr Verletzungen und UnfĂ€lle aller Art sowie fĂŒr SchĂ€den infolge höherer Gewalt wird keine Haftung ĂŒbernommen.   Brandschutzordnung Diese Ordnung gilt fĂŒr alle Freizeitanlagen des Naherholungsgebietes einschließlich aller Arten von UnterkĂŒnften. 01. Offenes Feuer ist prinzipiell verboten. Sterben Inbetriebnahme von Grill- und KochgerĂ€ten ist unter Beachtung allgemeiner Brandschutzbestimmungen (z.B. Schutzabstand zu brennbaren Stoffen und Beaufsichtigung) gestattet. Bei Waldbrandwarnstufe 3 und 4 sind nur die dafĂŒr vorgesehenen Stellen zu nutzen, sowie das Rauchen auf dem gesamten CampingplatzgelĂ€nde nicht gestattet. FĂŒr die sachgerechte Auswahl und fachgerechte Nutzung der privaten KochgerĂ€te und -anlagen haftet der Camper. Im besonderen Fall kann ein PrĂŒfbescheid, Zertifikat oder Zeichen (GS,TÜV o.Ă€.) verlangt werden. 02. Das Rauchen ist in FerienhĂ€usern, Wohnwagen und Zelten sowie auf allen befestigten öffentlichen Straßen und des Uferbereiches gestattet. 03. Bei der Verwendung von FlĂŒssiggasflaschen sind die Bedingungen und Vorschriften des FlĂŒssiggasbetreibers zu beachten. Die FlĂŒssiggasanlagen mĂŒssen geprĂŒft sein und den allgemein technischen Regeln entsprechen. Gasflaschen sind gegen Sonneneinstrahlung zu schĂŒtzen. Gasflaschen ĂŒber 11 Kg sind nicht gestattet. Die Lagerung von Benzin oder andere leicht brennbaren flĂŒssigen oder festen Brennstoffen ist verboten. 04. Installationen, die ĂŒber das Verbinden von fabrikfertigen E-Anlagen fĂŒr CampingplĂ€tze mit erlaubten Steckvorrichtungen hinausgehen und Installationen und Reparaturen von elektrischen Anlagen sind entsprechend den Vorschriften der Energieversorger und nur von einem anerkannten Fachmann (zugelassener E-Betrieb) durchzufĂŒhren. FĂŒr den Zustand der privat genutzten eigenen Anlagen haftet der EigentĂŒmer. 05. Nach Ausbruch eines Brandes sind alle erdenklichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Brand zu löschen, die BrandbekĂ€mpfung einzuleiten bzw. die zustĂ€ndigen Stellen zu alarmieren.  Feuerwehr:  112 Rettungsdienst: 112 Polizei: 110 Betreiber des Stellplatzes

Rund um die Unterkunft

  • MĂŒllentsorgung


AktivitÀten

  • Radfahren

  • Klettern

  • Am Wasser spielen

  • Schwimmen

  • Wandern


Lage

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