Hinterland
  • Sofort buchbar

#11 An der Wesenitz 6x12m WoMo und kl. Wohnwagen

20 €

Preis / Nacht & Platz

inkl. Servicegebühr

Anzahl Personen: 6

Übernachtungen: 1 bis 365 Nächte

Plätze vor Ort: 1


Geeignet für

Frank

Gastgeber:in:

Frank

Der Stellplatz liegt am Rande der Sächsischen Schweiz im Dreieck Dresden, Pirna und Stolpen auf dem Gelände des alten Sägewerkes an dem Fluss Wesenitz. Die alte Mühle ist zu einem Wasserkraftwerk umgebaut worden und der alte Holzlagerplatz ist heute der Wohnmobilstellplatz.

Von hier aus kann man in 20 Minuten auf der Bastei stehen, in der Sächsischen und Böhmischen Schweiz wandern oder klettern, in der Altstadt von Pirna bummeln oder schön essen gehen oder das Nachtleben in der Dresdner Neustadt erleben. Tagesausflüge nach Burg Stolpen, die Festung Königstein, Schloss Pillnitz, Moritzburg, die Stadt Dresden (das sächsische Elbflorenz) oder gar nach Prag sind möglich. Oder einfach nur entspannen und die Ruhe am Fluss Wesenitz genießen.

Unmittelbare Wanderrouten sind das Lieblingstal zum Belvedere über den 3 Kastaniensee, die hohen Brücken nach Pillnitz oder das schöne Wesenitz Tal mit dem Übergang von der Lausitzer Granitplatte zum Sächsischen Elbsandstein wo schon R. Wagner den Lohengrin in Teilen komponiert hatte.

Öffentliche Verkehrsmittel sind 3 Minuten entfernt. Überlandbus nach Dresden, Pirna, Stolpen, Sebnitz.

S-Bahn ungefähr 2km entfernt.

Einkaufsmöglichkeiten Fußläufig 5 Minuten (Discounter, Bäcker, Fleischer)

3 Stellplätze 6,5x15m a 20,00€/Übernachtung

(geeignet für (große) Wohnmobile mit Anhänger oder extra Zelt)- siehe anderes Inserat

6 Stellplätze 6,0x12m a 18,00€/Übernachtung

(geeignet für Wohnmobile und kleine Wohnwagen)

5 Stellplätze 5,0x7m a 16,00€ /Übernachtung

(geeignet für Kleinbusse und PKW mit Dachzelt)- siehe anderes Inserat

Strom und Wasser pro Stellplatz und Tag inklusive.

Eine Gemeinschaftstoilette ist vorhanden. Sonstige sanitäre Anlagen und Entsorgung nicht vorhanden.

WLAN vorhanden.

Separater Grillplatz vorhanden.

Separater Sitzecke vorhanden.

Aufenthaltsraum mit Küche (Herd, Spüle, Geschirrspüler, Waschmaschine gegen 2€ Aufpreis pro Waschvorgang, Kühlschrank) Kamin, Fernseher und Essecke vorhanden.


Kostenlose Stornierung bis 30 Tage vor Anreise. Oder innerhalb von 48h nach Buchung, bis zu einem Tag vor Anreise.


Das bietet dir diese Unterkunft

Basics

  • WC

    Unisex

  • Hunde willkommen

  • Strom

    einschließlich

  • Wasser

    einschließlich

  • Handyempfang

  • Grillen erlaubt

  • WLAN

  • Sonstiges (Hausordnung)

    Stellplatzordnung Sehr geehrte Gäste und Besucher! Der Betreiber des Stellplatzes heißt Sie recht herzlich willkommen und wünscht Ihnen einen erholsamen Aufenthalt. 01. Im Interesse aller Gäste werden Sie gebeten, alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft der Erholungssuchenden stören könnte. Beachten Sie daher die nachstehende Hausordnung, welche für alle Personen, die sich auf dem Gelände des Stellplatzes aufhalten, verbindlich ist: 02. Der Stellplatz ist Video Überwacht. Leider haben mich einige Stellplatznutzer dazu gezwungen. 03. Abwasser ist an den dafür vorgesehenen Stellen in das Abwassernetz zu entleeren. Eine Entsorgung in der freien Natur ist nicht gestattet. Es dürfen keine Chemieklos oder sonstige Tanks in der Toilette entsorgt werden. Das Grundstück verfügt über eine Vollbiologische Kläranlage, welche bei Nichtbeachtung ausgepumpt werden muss. Bei Zuwiderhandlung erhebe ich eine Gebühr von 200€. 04. Es gibt 2 gelbe Tonnen, 1 blaue Tonne und 1 schwarze Tonne neben dem Gebäude mit dem Aufenthaltsraum mit der Aufschrift "Stellplatz" welche genutzt werden können. Ebenso die braune Tonne. Die Mietertonnen an der gegenüberliegenden Hausseite gehören nicht zum Stellplatz und dürfen nicht benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung erhebe ich eine Gebühr von 10€. Und ja, ich kann es auch im Dunkeln sehen. 05. Die Sitzecken vor und neben dem Haus gehören zu Wohnungen und dürfen nicht betreten werden. 06. Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller Besucher. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. 07. Abfälle aller Art sind in entsprechend gekennzeichneten Behälter auf den Sammelplätze zu deponieren. Es erfolgt keine Entsorgung von Sperrmüll. Sollte dennoch eine illegale Entsorgung vorgenommen werden, werden die anfallenden Kosten auf die Camper umgelegt. 08. Werden Einrichtungen des Stellplatzes beschädigt, so haftet der Verursacher oder der Aufsichtspflichtige. 09. Die Stellplätze sind nach der Belegung in aufgeräumten Zustand zu übergeben. 10. Die Platzruhe dauert von 13:00 bis 15:00 Uhr und 22:00 bis 7:00 Uhr. 11 Tsd. Radios, Blockflöte u.ä. Geräte sind auf Zelt- bzw. Zimmerlautstärke zu stellen. Es wird im Interesse aller Platzgäste gebeten, während der genannten Zeit laute Unterhaltungen zu unterlassen. 12. Hinterlassen Sie bitte diese Einrichtung im hygienisch Einwandfreien und sauberen Zustand. Verschmutzungen sind vom Verursacher zu beseitigen. Achten Sie bitte auf einen sparsamen Wasser- und Energieverbrauch. 13 Tsd. Der Betreiber bzw. beauftragte Personen sind in Ausübung des Hausrechtes befugt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn gegen die Hausordnung verstoßen wird oder wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit erforderlich scheint. nach einem Platzverweis besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren. 14. Den Weisungen des Betreibers und der Mitarbeiter ist Folge zu leisten. Höhle Stellplatz bestimmt der Betreiber 15 Tsd. Das Umgrenzen der Stellplätze mit Gräben und Einfriedungen, das Verlegen von Wasseranschlüssen und Entsorgungsleitungen sowie feste Anbauten sind nicht gestattet. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und anderes Zubehör gefährdet und belästigt wird 16. Auf dem Stellplatz darf nur ein Wohnwagen oder Zelt bzw. Wohnwagen mit Vorzelt aufgestellt werden. 17. Das Waschen von Kraftfahrzeugen und Campingwagen ist im gesamten Naherholungsgebiet nicht gestattet. 18. Das Befahren der gesamten Anlage mit Fahrzeugen aller Art ist nur auf den hierfür vorgesehenen Wegen im Schritttempo gestattet (10 km/h). Die StVO ist einzuhalten. 19. Verstöße gegen die Hausordnung können auch mit Bußgeldern entsprechend Bußgeldkatalog belegt werden. 20. Für abhanden gekommene oder beschädigte Kraftfahrzeuge, Wohnwagen, Zelte und sonstige Gegenstände, für Verletzungen und Unfälle aller Art sowie für Schäden infolge höherer Gewalt wird keine Haftung übernommen. Brandschutzordnung Diese Ordnung gilt für alle Freizeitanlagen des Naherholungsgebietes einschließlich aller Arten von Unterkünften. 01. Offenes Feuer ist prinzipiell verboten. Sterben Inbetriebnahme von Grill- und Kochgeräten ist unter Beachtung allgemeiner Brandschutzbestimmungen (z.B. Schutzabstand zu brennbaren Stoffen und Beaufsichtigung) gestattet. Bei Waldbrandwarnstufe 3 und 4 sind nur die dafür vorgesehenen Stellen zu nutzen, sowie das Rauchen auf dem gesamten Campingplatzgelände nicht gestattet. Für die sachgerechte Auswahl und fachgerechte Nutzung der privaten Kochgeräte und -anlagen haftet der Camper. Im besonderen Fall kann ein Prüfbescheid, Zertifikat oder Zeichen (GS,TÜV o.ä.) verlangt werden. 02. Das Rauchen ist in Ferienhäusern, Wohnwagen und Zelten sowie auf allen befestigten öffentlichen Straßen und des Uferbereiches gestattet. 03. Bei der Verwendung von Flüssiggasflaschen sind die Bedingungen und Vorschriften des Flüssiggasbetreibers zu beachten. Die Flüssiggasanlagen müssen geprüft sein und den allgemein technischen Regeln entsprechen. Gasflaschen sind gegen Sonneneinstrahlung zu schützen. Gasflaschen über 11 Kg sind nicht gestattet. Die Lagerung von Benzin oder andere leicht brennbaren flüssigen oder festen Brennstoffen ist verboten. 04. Installationen, die über das Verbinden von fabrikfertigen E-Anlagen für Campingplätze mit erlaubten Steckvorrichtungen hinausgehen und Installationen und Reparaturen von elektrischen Anlagen sind entsprechend den Vorschriften der Energieversorger und nur von einem anerkannten Fachmann (zugelassener E-Betrieb) durchzuführen. Für den Zustand der privat genutzten eigenen Anlagen haftet der Eigentümer. 05. Nach Ausbruch eines Brandes sind alle erdenklichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Brand zu löschen, die Brandbekämpfung einzuleiten bzw. die zuständigen Stellen zu alarmieren. Feuerwehr: 112 Rettungsdienst: 112 Polizei: 110 Betreiber des Stellplatzes

Rund um die Unterkunft

  • Müllentsorgung


Aktivitäten

  • Radfahren

  • Klettern

  • Am Wasser spielen

  • Schwimmen

  • Wandern


Lage

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